Verkehrsrecht: Bußgeldbescheid

In der Regel erhalten Sie als erstes ein Bußgeldbescheid, Sie sollen eine rote Ampel überfahren haben oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vergangen haben.  Der Sachverhalt geht ein paar Tage zurück, kann auch ein paar Wochen zurückliegen.

Meistens erinnern Sie sich gar nicht mehr an den Vorfall, wissen vielleicht noch nicht einmal wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist,  ob sie das waren ob Ihre Frau das war oder die Kinder oder sonst jemand.

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Es wäre ein fataler Fehler jetzt zur Sache Stellung zu nehmen, man bietet Ihnen das auf der Rückseite des Anhörungsbogens an und viele machen das auch. Ich empfehle Ihnen unbedingt mit diesem Anhörungsbogen zu einem Anwalt zu gehen oder diesen zu einem Anwalt zu schicken,  der wird alles weitere Unternehmen und alles weitere und das weitere Vorgehen mit ihnen dann besprechen.

Akteneinsicht beantragen

Der Rechtsanwalt wird sofort Akteneinsicht beantragen, ihnen wird man die Akte nicht zusenden, das heißt um ein umfassendes Akteneinsichtsrecht wahrzunehmen, sollten Sie einen Anwalt beauftragen. Es empfiehlt sich unbedingt bis zur Vorlage der Akte von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, das darf ihn zu keinem Zeitpunkt als Nachteil ausgelegt werden. In meinem Büro wird die Akte kopiert, Sie erhalten dann eine Kopie der Akte als PDF-Datei oder auch in Papierform, wie Sie das wünschen.

Die Behörde darf zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Unterlagen zurückhalten, die man dann z.b. später in einer Gerichtsverhandlung plötzlich vorliest.  Es empfielt sich in Bußgeldsachen nichts zur Sache auszusagen oder aber mitzuteilen, dass man von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und den Fahrer zur Tatzeit nicht benennt.

 

Man hat sich nur ein Foto und es hängt dann von der Qualität des Fotos ab, ob man nachweisen kann, dass sie Fahrer zum Tatzeitpunkt waren. Das Kennzeichen, was man natürlich hatte und auch den Typ Ihres Fahrzeuges, allein reicht nicht aus für eine Verurteilung, das wissen viele Leute nicht. Wichtig ist also, dass sie schweigen, einen Anwalt beauftragen und dann alles weitere mit diesem besprechen sollte.

Ist der Bußgeldbescheid über 40 € erhalten, Sie 1 bis 4 Punkte in Flensburg gutgeschrieben, außerdem wird er Anwalt Frist notieren, denn gegen einen Bußgeldbescheid muss unbedingt bin 14 Tagen Einspruch eingelegt werden. Wie erfolgversprechend ist die Vertretung in einer Bußgeldsache die erste Frage die geklärt werden muss, ist die ob man ihn überhaupt nachweisen kann, dass sie Gefahren sind,  reicht es nicht, dass man Kennzeichen und Fahrzeug hat,  man muss ihn persönlich das nachweisen, wie gesagt reicht da häufig schon schweigen oder die Mitteilung,

Ich mache keine Angaben dazu, wer gefahren ist. Häufig ergibt sich aber dann erst aus der Akte das technische Mindeststandards von der Polizei nicht eingehalten wurden, so gibt es Vorschriften darüber WZ bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Blitzer aufgebaut werden müssen etc müssen Protokolle gefertigt werden es müssen Bescheinigungen der Polizei vorliegen dass sie an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben all das kann man erst beurteilen wenn man die Akte hat. Der Anwalt wird dann teilweise nicht bei jedem Fall in Absprache mit Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Sachverständigen beauftragen, der sich die Akte ansieht und ein Gutachten darüber fertigt wo die Fehler der Polizei sind so ausgestattet wird dann das Verfahren entweder schon im Vorverfahren eingestellt oder aber man geht mit diesen Unterlagen oder auch den Sachverständigen als Zeugen in einer Hauptverhandlung wo ist spätestens dann zu einer Einstellung wird zahlt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich zahlt die Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten in einem Bußgeldverfahren das fängt an mit den Anwaltskosten geht über die Gerichtskosten und wenn ein Sachverständiger beauftragt wird von ihrem Anwalt tut er das selbstverständlich nur in Absprache mit ihrer Richards Versicherung sodass Sie sicher sein können dass keine zusätzlichen Kosten für Sie entstehen außerdem können Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin  beauftragen unabhängig von Ihrer Rechtsschutzversicherung, zwar wird Ihnen teilweise von ihren Rechtsschutzversicherung einen Anwalt in Polen, das bedeutet aber nicht unbedingt, dass das der beste Anwalt ist, Sie müssen bedenken Rechtsschutzversicherung Abkommen mit Anwälten haben, das heißt letztlich Sparkassenversicherung weil sie mich weniger Gebühren Star aufgrund eines bestimmten Abkommen mit diesen speziellen Anwalt kann ich sie beauftragen selbstverständlich können Sie das.

Rechtsanwälte und Fachwalt Dr. Breuer Berlin Verkehrsrecht

 

 

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