Datenschutzgrundverordnung

Am 4. Mai 2016 wurde die europäische Datenschutzgrundverordnung kurz EU-DSGVO veröffentlicht sie ist ab spätestens Mai 2018 für private Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichtend anzuwenden und verfolgt den Zweck den Datenschutz in der EU zu vereinheitlichen. Zum einen soll dadurch der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU sichergestellt werden, zum anderen soll die EU-DSGVOden freien Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarkts gewährleisten.

Externer Datenschutzbeauftragter Berlin für DSGVO

Wir haben uns die Arbeit gemacht und ihnen drei der wichtigsten kommende Neuerungen und deren Herausforderungen herausgesucht:

  • erstens für die Datenschutz-Folgenabschätzung besteht ein hohes Risiko der Gefährdung der Rechte der Betroffenen z.b. durch Videoüberwachung oder biometrische Systeme. Ist eine Risikoanalyse Pflicht für Unternehmen die automatisiert personenbezogene Daten erheben verarbeiten oder nutzen.
  • für ein Datenschutz-Folgenabschätzung sollen geplante Verarbeitungsvorgänge und der Verarbeitungszweck systematisch beschrieben werden.
  • ebenfalls Bestandteil der Folge-Abschätzung für die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenerhebung sowie eine Bewertung der Risiken für die Rechte der Betroffenen.
  • zu guter Letzt sollen geplante Abhilfemaßnahmen dokumentiert werden, die zur Risikominimierung von Datenmissbrauch beitragen und implementiert werden. Die besondere Herausforderung besteht hier vor allem in dem erheblichen Aufwand im Rahmen der notwendigen Dokumentation für ein Unternehmen, hinzu kommt, dass die ständige Pflege der Dokumentation sauber strukturierte und funktionierende Kommunikationswege im gesamten Unternehmen erfordert.
  • zweitens die verschärften Sanktionen gemäß Artikel 83 dsgvo sollen Sektion künftig wirksam verhältnismäßig und abschreckend sein, sag der bisherige Sanktion SRAM.
  • nach dem BDSG bei maximal 301.000 € pro Verstoß
  • künftig auf bis zu 20 Millionen Euro bzw 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres. Dies birgt erhebliche Risiken auch für internationale Konzerne

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